Eine schriftliche ärztliche Verordnung stellt die Voraussetzung für die physiotherapeutische und osteopathische Behandlung und die Möglichkeit einer späteren Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen dar. Die Verordnung erhalten Sie von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder Ihrem Facharzt/Ihrer Fachärztin und muss neben Ihren persönlichen Daten folgende Punkte beinhalten:
Möchten Sie aus rein präventiven Gründen eine Therapie in Anspruch nehmen, ist eine ärztliche Verordnung nicht zwingend erforderlich.
In manchen Fällen kann für die verordnete Therapie eine chefärztliche Genehmigung des Krankenversicherungsträgers notwendig sein. Dies trifft beispielsweise bei knapp aufeinanderfolgenden Therapieserien oder bei der Abhaltung von Hausbesuchen zu. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem/Ihrer überweisenden Arzt/Ärztin darüber.
Die Kosten der Behandlung bemessen sich aufgrund der Kombination aus Einzelleistungen, der benötigten Zeit sowie der eventuell für die Behandlung erforderlichen Materialien. Gerne informiere ich Sie vorab telefonisch oder im persönlichen Gespräch darüber.
Bitte lassen Sie sich von Ihrem/Ihrer überweisenden Arzt/Ärztin alle aktuellen Befunde, Berichte und Bildgebungen (Röntgen-, MR-, CT-Bilder) aushändigen und bringen diese in die erste Therapieeinheit mit.
Sie kontaktieren mich telefonisch oder per Mail und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. Sollte ich Ihren Anruf nicht entgegen nehmen können, sprechen Sie mir bitte auf Band und hinterlassen Namen und Telefonnummer. Ich rufe Sie verlässlich so rasch als möglich zurück.
Der erste Termin – die erste Therapieeinheit – dient dem gegenseitigen Kennenlernen und wird dazu verwendet, über ein ausführliches Gespräch sowie eine detaillierte Untersuchung und Testung einen guten Überblick über Ihr Beschwerdebild und dessen Ursachen zu erlangen. Ich bitte Sie daher, in etwa eine Stunde Zeit einzuplanen und alle aktuellen Befunde, Berichte und Bilder mitzubringen.
In der darauffolgenden Einheit besprechen wir die geplanten Schritte und Maßnahmen und packen das Therapieziel bzw. notwendige Teilziele gemeinsam an. Wir reflektieren und adaptieren in jeder Einheit die Behandlungsstrategien und überprüfen den Therapieerfolg. Auch werden wir Umfang und Häufigkeit der vorgesehenen Therapieeinheiten besprechen und gegebenenfalls anpassen.
Eine Therapieeinheit von 45 bzw. 60 min. beinhaltet je nach Erfordernissen: die Verlaufskontrolle, Behandlung, Beratung sowie die für die Behandlung erforderliche Vor- und Nachbereitung von Therapiegeräten und -materialen. Auch die gesetzlich verpflichtende Verlaufsdokumentation fällt in diese Zeit. Ich bitte um Verständnis, dass die Einheit daher 5-10 Minuten früher beendet wird.
Ist es Ihnen einmal nicht möglich, einen bereits vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitte ich um telefonische Kontaktaufnahme zumindest 24 Stunden vor dem Termin. Aus organisatorischen Gründen behalte ich mir das Recht vor, bei Nicht-Erscheinen und Nicht-Abmeldung ein Ausfallshonorar in der Höhe der Therapieeinheit in Rechnung zu stellen. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Grundsätzlich begrenzt die ärztliche Verordnung den Umfang der Behandlung. Sollte jedoch eine Fortsetzung der Therapie sinnvoll erscheinen, werden wir weiterführende Schritte in einem Gespräch erörtern. Für die Kostenrückerstattung einer weiteren Behandlungsserie ist jedenfalls eine erneute ärztliche Verordnung samt chefärztlicher Bewilligung nötig. Sie erhalten von mir eine umfassende Beratung für die Zeit nach der Behandlungsserie zum Erhalt bzw. weiteren Ausbau des erzielten Therapieerfolges. Jetzt ist mehr als zuvor ihre Eigenverantwortung gefragt, das Erlernte im Alltag umzusetzen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine schriftliche Honorarnote über Art und Anzahl sowie der Gesamtkosten der stattgefundenen Therapien. Als Wahltherapeutin habe ich keine Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen. Daher ist es notwendig, die Rechnung im ersten Schritt mit mir per Banküberweisung zu begleichen. Bitte beachten Sie das Datum der Fälligkeit auf der Honorarnote. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behalte ich mir das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honoraranforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf 30 Euro, für die zweite Mahnung auf 40 Euro und für die dritte Mahnung auf 50 Euro. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honoraranforderung zuzüglich etwaiger anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (vgl. Kurzfristige Stornierung oder Änderung eines Termins). Die Ausstellung einer Zwischenrechnung ist jederzeit möglich und erfolgt nach spätestens fünf Sitzungen.
Für physiotherapeutische Leistungen wird je nach Versicherungsträger sowie Art und Dauer der Behandlung ein Teilbetrag zurückerstattet. Bitte informieren Sie sich über die Höhe einer Kostenübernahme im Vorfeld bei Ihrem jeweiligen Versicherungsträger. Für osteopathische Leistungen gewähren die gesetzlichen Kassen derzeit leider noch keinen bzw. nur geringfügigen Kostenzuschuss. Haben Sie eine Zusatzversicherung (Kranken- oder Unfallversicherung), so können physiotherapeutische und/oder osteopathische Leistungen möglicherweise darüber abgedeckt werden. Auch hier bedarf es einer Rücksprache mit dem Versicherungsträger.
Zur Rückerstattung reichen Sie die ärztliche Verordnung, eine mögliche chefärztliche Bewilligung, die von mir ausgestellte Honorarnote und die Einzahlungsbestätigung bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein. Die Überweisung erfolgt auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder postalisch gemäß Kassentarif.
Die mit 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nehme ich zum Anlass, Sie über folgende Punkte zu informieren.
Jede Art der Handhabung von Daten ist eine Verarbeitung und durch das Datenschutzgesetz geschützt. Dazu zählen die handschriftliche und elektronische Erhebung, Erfassung, Organisation, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, Dokumentation, Aufbewahrung sowie die Einsichtnahme, Kopie und schriftliche Übermittlung und auch die Löschung von personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten.
Personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten sind jene, die einen konkreten Rückschluss auf eine Person zulassen, sie also direkt oder indirekt mit Ihnen in Verbindung bringen lassen (z.B. Name, Adresse, E-Mail Adresse etc.).
Gesundheitsdaten
Gesundheitsdaten sind sämtliche personenbezogenen Daten zum allgemeinen Gesundheitszustand und zur Gesundheitsversorgung (Behandlung und Prävention) von konkreten Personen. Dazu gehören z.B. Werte, Diagnosen, Verordnungen, Behandlungsberichte und -dokumentation sowie Assessments.
Die oben genannten Daten dürfen aufgrund gesetzlicher Berufspflichten und zur Erfüllung des Behandlungsvertrages zum Zwecke der Gesundheitsvorsorge sowie zur Honorarabrechnung von freiberuflichen PhysiotherapeutInnen verarbeitet werden. Als „sensible Daten“ bedürfen Gesundheitsdaten aber eines erhöhten Schutzes vor missbräuchlicher Verwendung durch Unbefugte und benötigen daher eine gesicherte (verschlüsselte) Übertragungsweise. Aus diesem Grund bitte ich Sie im eigenen Interesse, sorgsam mit Ihren Daten umzugehen und mir über den elektronischen Weg (Mail, SMS, Cloud-Services u. Ä.) keine Gesundheitsdaten zu übermitteln. Meine E-Mail Adresse und Telefonnummer dienen ausschließlich der Terminvereinbarung.
Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste der geltenden Fassung (MTD-Gesetz).
Die Behandlungskriterien orientieren sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie meiner langjährigen Berufserfahrung.
Ich unterbreite Ihnen auf Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbefundung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen, gemeinsam Anpassungen zu treffen oder es abzulehnen. Die Behandlung beginnt und endet im Einvernehmen zwischen Ihnen als Klient:in und mir als Physiotherapeutin. Sowohl Ihnen, als auch mir steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.
Als Physiotherapeutin bin ich gesetzlich zur Dokumentation der durchgeführten therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Auf Ihr Verlangen hin können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation in meiner Verwahrung und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
Alle Informationen, die Sie mir ab Kontaktaufnahme zukommen lassen, unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch mit weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligten Gesundheitsberufen gewünscht ist (Auskunftspflicht). Auch ist zum Zwecke der Honorarabrechnung eine Mitteilung von Eckdaten der Behandlung an Träger der Sozialversicherung und Krankenanstalten erforderlich. Informationen aus dem therapeutischen Kernbereich der Krankengeschichte und vertraulichen Inhalte werden jedoch keinesfalls ohne Ihre Einwilligung weitergegeben. Ohne Ihr Einverständnis werden diese Informationen an keine andere Person weitergegeben. Sollte sich darüber hinaus ein Informationsaustausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich mich mit Ihnen darüber beraten.